Baugrundstück für Ihr neues Sylter Hideaway!
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Sylt lässt eine Grundfläche von maximal 160 m² mit einem Vollgeschoss zu. Dadurch lässt sich laut ortansässigem Architekten eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 350 m² erreichen. Des Weiteren ermöglicht die Größe der Liegenschaft die Einhaltung von entsprechender Abstandsflächen, sodass eine Reetbedachung genehmigungsfähig erscheint. Das Grundstück liegt in einem "Allgemeinen Wohngebiet" gemäß §4 BauNVO, sodass eine Nutzung sowohl als eigenes Feriendomizil als auch für die Gästebeherbergung möglich sein könnte.
Für die Straßen „Feskerdam“ und „Gurtmuasem“ an denen das Grundstück gelegen ist, sind zurzeit weder Ausbau- noch Erschließungsbeiträge geplant. Straßenausbaubeiträge nach Landesrecht (KAG Schleswig-Holstein) bzw. Erschließungsbeiträge nach Bundesrecht (BauGB) sind nicht mehr rückständig. Darüber hinaus liegen keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vor.
Gerne unterstützen wir Sie beratend in der Planungs- und Durchführungsphase für Ihren neuen Inseltraum.
Hinweis: Da das Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert wird, ist ein Energieausweis des Bestandes abkömmlich.
Daten + Fakten
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Die Lage
Dieses Objekt liegt nur unweit entfernt vom Naturschutzgebiet Morsum-Kliff, im nördlichen Teil des Ortes. Die wenig befahrene Straße wird überwiegend von Anwohnern genutzt. Das Eckgrundstück ist nicht nur aufgrund seiner Größe, sondern auch durch die gestalterischen Möglichkeiten sowie die gute infrastrukturelle Umgebung (Bäcker, Supermarkt und Bahnhof) eine selten zu findende Gelegenheit.
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